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Dossiers

  • Der Product Carbon Footprint

  • Der Product Carbon Footprint (PCF) oder CO2-Fußabdruck zeigt, welche Menge an Treibhausgasen ein Produkt oder eine Dienstleistung verursacht. Berücksichtigt wird dabei der gesamte Lebensweg von der Erzeugung der Rohstoffe über die Herstellung des Produkts bis hin zur Nutzung und Entsorgung. Unternehmen können mit dieser Methode die Klimawirksamkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen überprüfen und Einsparmöglichkeiten entlang der Wertschöpfungskette ermitteln. Meist verkleinert ein effizienterer Einsatz von Energie oder Rohstoffen den PCF und spart zusätzlich Kosten. In welcher Form der PCF Verbrauchern kommuniziert werden soll, ist aber umstritten. International sind mehrere Initiativen entstanden, deren Harmonisierung noch aussteht.
  • Ökodesign

  • Ökodesign ist ein systematisches und umfassendes Betrachtungs- und Gestaltungsprinzip mit dem Ziel, durch ein verbessertes Produktdesign die Umweltbelastungen von Produkten im gesamten Lebenszyklus zu reduzieren. Dieser umfasst die Auswahl der Rohstoffe, den Herstellungsprozess, Verpackung, Transport und Vertrieb, Installation und Wartung, die Produktnutzung sowie die Lebensdauer des Produkts. Die Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2005 greift den Ansatz des Ökodesign für den Teilbereich energiebetriebener Produkte auf (Richtlinie 2005/32/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte). Die Rahmenrichtlinie wird auch Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie, EbP-RL, Ökodesign-Richtlinie oder abgeleitet von Energy using Products EuP-RL genannt. Die Ökodesign-Richtlinie ist der bisher konkreteste Ansatz einer integrierten Produktpolitik in der Europäischen Union. Der Hersteller oder Inverkehrbringer muss die Konformität des Produktes mit den Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie nachweisen. Die staatlich organisierte Marktaufsicht in den Mitgliedstaaten soll über Stichproben diese Kennzeichnung überprüfen.
  • EU-Emissionshandel

  • Das Emissionshandelssystem (ETS) der Europäischen Union ermöglicht es Unternehmen, die ihre eigenen CO2-Zielvorgaben überschreiten, von "umweltfreundlicheren" Firmen zusätzliche Emissionszertifikate zu erwerben. Damit soll sichergestellt werden, dass die EU als Ganzes ihre im Rahmen des Kyoto-Protokolls festgelegten Klimaschutzziele einhält. Bereits seit 2005 müssen rund 10 000 Betreiber größerer Industrieanlagen in der EU Lizenzen erwerben und verkaufen, wenn sie CO2 in die Atmosphäre emittieren. Im ersten Handelszeitraum zwischen 2005 und 2007 wurden jedoch mehreren Mitgliedstaaten zu viele Lizenzen zugeteilt, was zu einem Absturz der Preise für Kohlenstoff-Zertifikate führte und die Glaubwürdigkeit des Systems in Frage stellte. Daraufhin kündigte die EU-Kommission an, das System zu straffen – und legte am 23. Januar 2008 einen Entwurf für eine Neufassung der Emissionshandelsrichtlinie vor.